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unverbindlich & sicher
Wir beschaffen die für die Erstellung der Grundsteuerfeststellungserklärung benötigten Kennzahlen und Unterlagen.
Wir erstellen Ihre Grundsteuerfeststellungserklärung unter Berücksichtigung aller notwendigen und möglichen Sachverhalte um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wir übermitteln Ihre Grundsteuerfeststellungserklärung digital und sicher an das zuständige Finanzamt
Nach Erhalt der entsprechenden Bescheide prüfen wir Ihre Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuernessbescheide und Ihren finalen Grundsteuerbescheide steuerrechtlich. So stellen wir sicher, dass Ihnen durch mögliche Fehler der Finanzverwaltung keine überhöhte Steuerlast entsteht.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2018, dass die Einheitsbewertung
von Grundstücken und Immobilien verfassungswidrig ist.
Deshalb kann die Grundsteuer nicht mehr wie bisher erhoben werden.
Eine neue Bewertung ist erforderlich, die der Gesetzgeber nun mit der Grundsteuerreform umsetzt.
Jeder Besitzer von Immobilien oder Grundstücken in Deutschland ist verpflichtet eine Grundsteuerfeststellungserklärung abgeben.
In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2020
haben Immobilienbesitzer und Grundstücksbesitzer die Möglichkeit zur Abgabe der Grundsteuerfeststellungserklärung. Das zuständige Finanzamt fordert zur Abgabe auf.
Aufgrund des hohen Erfassungsaufkommens hat die Finanzverwaltung lediglich die digitale Übermittlung der Grundsteuerfeststellungserklärung vorgesehen. Eine Abgabe auf Papier wird nur in wenigen Ausnahmefällen auf Antrag beim Finanzamt möglich sein.
In den Bundesländern ist die Abgabe nicht einheitlich geregelt. In unterschiedlichen Bundesländern gibt es teilweise unterschiedliche Berechnungsmodelle, die die Einreichung unterschiedlicher Unterlagen erforderlich machen. In bestimmten Bundesländern gilt das sogenannte Bundesmodell. Das sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort werden folgenden Daten benötigt:
Zuständig ist das Finanzamt an dem Ort an dem sich die Immobilie bzw. des Grundstück befindet. Beachten Sie, dass die Grundsteuerfeststellungserklärung aber nur digital online mit einem Zugang über das Elstermodul eingereicht werden kann.
Es gibt 3 Bescheide die Sie nach Abgabe der Grundsteuerfestellungserklärung erhalten. Grundsteuerwertbescheid,Grundsteuermessbescheid werden durch das zuständige Finanzamt verschickt. Der finale
Grundsteuerbescheid wird durch die jeweilige Gemeinde anhand der Daten in den vorangegangenen Bescheiden berechnet und erstellt.
Wenn Sie keine Grundsteuer Feststellungserklärung abgeben, werden die entsprechenden Werte ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks durch das Finanzamt geschätzt. Dies geschieht in aller Regel nicht zugunsten des Steuerpflichtigen. Die Folge einer ungenauen Schätzung kann eine überhöhte Grundsteuerlast sein. Wenn dies der Fall ist und Sie einen Schätzungsbescheid bekommen, haben Sie ab Erhalt eine begrenzte Zeit, um Einspruch einzulegen. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig und ihre Steuerlast entsprechend diesem Schätzungsbescheid berechnet.
Der Grundsteuerbescheid ist für 7 Jahre gültig. Dann muss die Grundsteuer neu erklärt werden.
Ab Januar 2025 werden die Grundsteuerbescheide von den Gemeinden verschickt.
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
René Zeps verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Steuerberater. Er hat sich nach einem BWL-Studium und langjähriger Tätigkeit an der TU Dortmund am Lehrstuhl für Steuerrecht auf das Unternehmenssteuerrecht und dort insbesondere auf Kapitalgesellschaft spezialisiert. Er ist außerdem Mitglied des Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.
Finanzbuchhaltung – Lohnbuchhaltung – Jahresabschluss
Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Jordan verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und ist als Fachanwalt ganz auf das Steuerrecht und Erbrecht spezialisiert. Er hält Vorträge bei Banken und Sparkassen zu steuerlichen Themen und ist gefragter Interviewpartner für Presse und Radio sowie Funk und Fernsehen.
Betriebsprüfung – Selbstanzeige – Steuerstreit – Steuerstrafverfahren – Erbrecht
Wir benötigen lediglich einige Eckdaten von Ihnen.
Dafür füllen Sie bitte das folgende Dokument aus und senden dieses an
oder
JORDAN ZEPS & Partner mbB
Huestr. 32
44791 Bochum
Wichtiger Hinweis:
Am 31. Januar 2023 läuft die Frist für die Einreichung der Grundbesitzwerte endgültig aus. Für Unterlagen, die nach dem 10. Januar 2023 bei uns eingehen, können wir nicht mehr sicherstellen, dass diese Frist eingehalten wird.