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Abgabefrist Grundsteuererklärung verlängert bis 31.01.2023

Grundsteuer-Service vom Profi passgenau für Ihre Immobilien

Ihre Vorteile:

geschätzter Zeitaufwand 2 Minuten
unverbindlich & sicher

Unser Rundum-Service für Ihre Grundsteuererklärung 2022

Unterlagen- und Kennzahlenbeschaffung für Grundsteuerfeststellungserklärung

Wir beschaffen die für die Erstellung der Grundsteuerfeststellungserklärung benötigten Kennzahlen und Unterlagen.

Erstellung Ihrer Grundsteuerfeststellungserklärung

Wir erstellen Ihre Grundsteuerfeststellungserklärung unter Berücksichtigung aller notwendigen und möglichen Sachverhalte um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Einreichung Finanzamt

Wir übermitteln Ihre Grundsteuerfeststellungserklärung digital und sicher an das zuständige Finanzamt

Steuerrechtliche Prüfung Ihrer Bescheide

Nach Erhalt der entsprechenden Bescheide prüfen wir Ihre Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuernessbescheide und Ihren finalen Grundsteuerbescheide steuerrechtlich. So stellen wir sicher, dass Ihnen durch mögliche Fehler der Finanzverwaltung keine überhöhte Steuerlast entsteht.

Zeitplan der Erfassung und Erhebung der neuen Grundsteuer

Wir beantworten Ihre Fragen zur Grundsteuerreform 2022

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform 2022

Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2018, dass die Einheitsbewertung
von Grundstücken und Immobilien verfassungswidrig ist.
Deshalb kann die Grundsteuer nicht mehr wie bisher erhoben werden.
Eine neue Bewertung ist erforderlich, die der Gesetzgeber nun mit der Grundsteuerreform umsetzt.

Jeder Besitzer von Immobilien oder Grundstücken in Deutschland ist verpflichtet eine Grundsteuerfeststellungserklärung abgeben.

In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2020
haben Immobilienbesitzer und Grundstücksbesitzer die Möglichkeit zur Abgabe der Grundsteuerfeststellungserklärung. Das zuständige Finanzamt fordert zur Abgabe auf.

Aufgrund des hohen Erfassungsaufkommens hat die Finanzverwaltung lediglich die digitale Übermittlung der Grundsteuerfeststellungserklärung vorgesehen. Eine Abgabe auf Papier wird nur in wenigen Ausnahmefällen auf Antrag beim Finanzamt  möglich sein.

In den Bundesländern ist die Abgabe nicht einheitlich geregelt. In unterschiedlichen Bundesländern gibt es teilweise unterschiedliche Berechnungsmodelle, die die Einreichung unterschiedlicher Unterlagen erforderlich machen. In bestimmten Bundesländern gilt das sogenannte Bundesmodell. Das sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort werden folgenden Daten benötigt:

  • Grundstücksfläche 
  • Bodenrichtwert 
  • Gebäudeart
  • Baujahr Gebäude
  • Wohnfläche

Zuständig ist das Finanzamt an dem Ort an dem sich die Immobilie bzw. des Grundstück befindet. Beachten Sie, dass die Grundsteuerfeststellungserklärung aber nur digital online mit einem Zugang über das Elstermodul eingereicht werden kann.

Es gibt 3 Bescheide die Sie nach Abgabe der Grundsteuerfestellungserklärung erhalten. Grundsteuerwertbescheid,Grundsteuermessbescheid werden durch das zuständige Finanzamt verschickt. Der finale 
Grundsteuerbescheid wird durch die jeweilige Gemeinde anhand der Daten in den vorangegangenen Bescheiden berechnet und erstellt.

Wenn Sie keine Grundsteuer Feststellungserklärung abgeben, werden die entsprechenden Werte ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks durch das Finanzamt geschätzt. Dies geschieht in aller Regel nicht zugunsten des Steuerpflichtigen. Die Folge einer ungenauen Schätzung kann eine überhöhte Grundsteuerlast sein. Wenn dies der Fall ist und Sie einen Schätzungsbescheid bekommen, haben Sie ab Erhalt eine begrenzte Zeit, um Einspruch einzulegen. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig und ihre Steuerlast entsprechend diesem Schätzungsbescheid berechnet. 

Der Grundsteuerbescheid ist für 7 Jahre gültig. Dann muss die Grundsteuer neu erklärt werden.

Ab Januar 2025 werden die Grundsteuerbescheide von den Gemeinden verschickt.

Nutzen Sie die verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023

Das sagen unsere Mandanten über uns

L. B.
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Wir kannten Herrn Jordan bereits aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für uns. Da wir sehr zufrieden mit seiner Arbeit waren, lag es nahe nun auch die Dienstleistungen von ihm und Herrn Zeps als Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Auch hier wurden wir nicht enttäuscht. Die beiden sind sehr kompetent und sympathische Ansprechpartner, die wir gerne weiterempfehlen.

Mit unseren Steuerexperten sind Sie bei Ihrer Grundsteuererklärung auf der sicheren Seite

Steuerberatung

René Zeps

Diplom-Kaufmann
Steuerberater

René Zeps verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Steuerberater. Er hat sich nach einem BWL-Studium und langjähriger Tätigkeit an der TU Dortmund am Lehrstuhl für Steuerrecht auf das Unternehmenssteuerrecht und dort insbesondere auf Kapitalgesellschaft spezialisiert. Er ist außerdem Mitglied des Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.

Tätigkeitsschwerpunkte

Finanzbuchhaltung – Lohnbuchhaltung – Jahresabschluss

Steuerrecht

Burkhardt Jordan

Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Jordan verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und ist als Fachanwalt ganz auf das Steuerrecht und Erbrecht spezialisiert. Er hält Vorträge bei Banken und Sparkassen zu steuerlichen Themen und ist gefragter Interviewpartner für Presse und Radio sowie Funk und Fernsehen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Betriebsprüfung – Selbstanzeige – Steuerstreit – Steuerstrafverfahren – Erbrecht

Mit Sicherheit gut beraten

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an

Wir benötigen lediglich einige Eckdaten von Ihnen.

Wichtiger Hinweis: Am 31. Januar 2023 läuft die Frist für die Einreichung der Grundbesitzwerte endgültig aus. Für Unterlagen, die nach dem 10. Januar 2023 bei uns eingehen, können wir nicht mehr sicherstellen, dass diese Frist eingehalten wird.

Oder sparen Sie Zeit und beauftragen uns direkt

Dafür füllen Sie bitte das folgende Dokument aus und senden dieses an

grundsteuer@jordan-zeps.de

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JORDAN ZEPS & Partner mbB
Huestr. 32
44791 Bochum

Wichtiger Hinweis:
Am 31. Januar 2023 läuft die Frist für die Einreichung der Grundbesitzwerte endgültig aus. Für Unterlagen, die nach dem 10. Januar 2023 bei uns eingehen, können wir nicht mehr sicherstellen, dass diese Frist eingehalten wird.

Kontakt

JORDAN ZEPS & Partner mbB
Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht

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E-Mail: grundsteuer@jordan-zeps.de

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